Der Pointinger
mag's klimaschonend ...
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Mag's klimaschonend...
CO2 Bonus
für mehrgeschossige Wohnbauten in Holzbauweise
Im Rahmen dieses Förderungsschwerpunktes werden der Holzbau und die Verwendung von Holz als Grund- und Baustoff forciert, um CO2-intensive Baustoffe zu substituieren und CO2 in Holzbauten langfristig zu speichern. Mit dem Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise“ setzt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus einen wesentlichen Teil der Maßnahme 9 „Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz“ des Waldfondsgesetzes um. Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den anrechenbaren Investitionskosten.
Einmalige Chance
für Bauherren und Investoren
DIE FÖRDERUNG
1 € pro kg
10% zusätzlich
Auf Basis von 2 unserer Projekte lassen sich die Effekte der Förderung folgendermaßen darstellen:
5,7% bis 7,4%
ca. 200 €
ca. 10.000 €
56% bis 72%
*Aufschließung, Bauwerk, Außenanlagen, Planung
- Neubau von mehrgeschoßigen Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens 2 oberirdischen Geschoßen und mehr als 3 Wohneinheiten
- Zu- und Ausbauten von Wohnbauten (wie z.B. auch Dachgeschoßaufbauten) müssen mindestens 400 m² zusätzliche Netto-Grundfläche und mehr als 3 zusätzliche Wohneinheiten aufweisen
- Gebäude für öffentliche Zwecke mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
- Gebäude für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
Die Förderung beläuft sich auf 1,00 Euro je kg verbautem Holz und ist mit maximal 50 % der Gesamtbaukosten und der unten angeführten maximalen Förderung begrenzt. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Es kann von einem Antragsteller pro Call/Ausschreibung jeweils nur ein Projekt gefördert werden.
Natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen) sowie Gebietskörperschaften Pauschale 1,00 Euro/kg verbautem Holz (siehe nachstehend die Berechnungsbasis für die verbauten Holzmengen) Zuschlagsmöglichkeit beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht sich der Pauschalfördersatz um 10 % (um 0,10 Euro/kg verbautem Holz) Förderungssatz max. 50 % der anrechenbaren Gesamtbaukosten
Förderwerber
Natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Gebietskörperschaften
Pauschale
1,00 Euro/kg
verbautem Holz (siehe nachstehend die Berechnungsbasis für die verbauten Holzmengen)
Zuschlagsmöglichkeit
+ 0,10 Euro/kg verbautem Holz
beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht
Förderungssatz
max. 50 %
der anrechenbaren Gesamtbaukosten
Zur Berechnungsbasis zählen:
- Vollholzprodukte (Schnittholz, Hobelware etc.), Holzwerkstoffe (Spanplatten, Faserplatten etc.) sowie Produkte des konstruktiven Holzbaus (Brettsperrholz, Brettschichtholz, Furnierschichtholz etc.) mit einem reinen Holzanteil von zumindest 80 % der Produktmasse. Die Holzprodukte müssen fest im Gebäude verbaut und Teil der Gebäudekonstruktion (z.B. Holzständer-wände, Brettstapeldecken oder -wände) sein.
- (Flach-)Dachkonstruktionen aus Holz mit einer Neigung unter 20°.
- Dämmstoffe aus Holzwerkstoffen (zum Beispiel Zelluloseflocken und -platten, Holzfaserdämmplatten)
- Außenhüllen (Fassadenverkleidungen aus Holzwerkstoffe) sofern sie notwendiger Bestandteil einer Konstruktion zur Wärmedämmung sind.
- Dach- und Innenwandbekleidungen aus Holz sofern sie notwendige Bestandteile der Dach- bzw. Außen-wandkonstruktion sind.
Nicht zur Berechnungsbasis zählen:
- Tragende Dachkonstruktion und -schalung mit einer Neigung ab 20°
- Fenster und Türen
- Nichttragende Innenwände
- Bauelemente für den Innenausbau (z.B. Innenwandverkleidungen, Böden, Treppen, Möblierung)
- Zementgebundene Spanplatten
- Hanf- und Strohprodukte
Nach formaler Prüfung und Ermittlung der möglichen Förderungshöhe bewertet eine ExpertInnenkommission die dem jeweiligen Call zugeordneten Projekte in qualitativer Hinsicht und schlägt die besten Projekte zur Förderung vor. Nach Genehmigung des Projektes durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird der Förderungsvertrag erstellt. Der Förderungsvertrag wird etwa 4 Monate nach Ende des Calls versendet.
Nach fristgerechter Umsetzung des Projektes werden die Endabrechnungsunterlagen übermittelt, die Umsetzung geprüft und die Förderungsmittel ausgezahlt.
Weitere Details zum CO2-Bonus finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Gerne beraten Wir Sie
Als Generalunternehmer Plus konzipieren, planen und setzen Ihr Wohnbauprojekt um. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Beantragung der CO2-Förderung.
Ihr Ansprechspartner
Bernhard Pointinger
Holzbau-Meister u. Geschäftsführer
... oder einfach das Formular ausfüllen:
POINTINGER BAU GmbH
Dr. Müllner-Platz 8
4710 Grieskirchen
Österreich
Ausgezeichnet mit einer sehr guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform Österreich.
BÜROZEITEN
Montag bis Donnerstag:
7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30
Freitag: 7:30 – 12:00
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