Der Pointinger

mag's klimaschonend ...

Der Pointinger

Mag's klimaschonend...

CO2 Bonus

für mehrgeschossige Wohnbauten in Holzbauweise

Im Rahmen dieses Förderungsschwerpunktes werden der Holzbau und die Verwendung von Holz als Grund- und Baustoff forciert, um CO2-intensive Baustoffe zu substituieren und CO2 in Holzbauten langfristig zu speichern. Mit dem Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise“ setzt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus einen wesentlichen Teil der Maßnahme 9 „Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz“ des Waldfondsgesetzes um. Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den anrechenbaren Investitionskosten.

Einmalige Chance

für Bauherren und Investoren

Für Bauherren und Investoren, die sich entscheiden ein Wohnbauprojekt in Holzbauweise umzusetzen bietet die aktuelle CO2-Förderung attraktive Vorteile. Neben den Effekten eines ökologisch nachhaltigen Wohnbaus ergeben sich Kosteinsparungspotenziale von bis zu 7 % auf die gesamten Investitionskosten.

DIE FÖRDERUNG

1 € pro kg

verbautem Holz

10% zusätzlich

wenn mindestens 25% der Dämmung aus nachwachsendem Rohstoffen bestehen

Auf Basis von 2 unserer Projekte lassen sich die Effekte der Förderung folgendermaßen darstellen:

5,7% bis 7,4%

geringere Errichtungskosten*

ca. 200 €

geringere Errichtungskosten pro m2 Wohnfläche

ca. 10.000 €

geringere Errichtungskosten bei einer 50 m2 Wohnung

56% bis 72%

Ersparnis bei den Materialkosten für Holz

*Aufschließung, Bauwerk, Außenanlagen, Planung

Förderungsansuchen können von natürlichen und juristischen Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüssen (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.
Die Förderungsmaßnahmen umfassen Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“) als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile. Unterirdische Geschoße bzw. Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche.

Die Förderung beläuft sich auf 1,00 Euro je kg verbautem Holz und ist mit maximal 50 % der Gesamtbaukosten und der unten angeführten maximalen Förderung begrenzt. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Es kann von einem Antragsteller pro Call/Ausschreibung jeweils nur ein Projekt gefördert werden.

Natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen) sowie Gebietskörperschaften Pauschale 1,00 Euro/kg verbautem Holz (siehe nachstehend die Berechnungsbasis für die verbauten Holzmengen) Zuschlagsmöglichkeit beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht sich der Pauschalfördersatz um 10 % (um 0,10 Euro/kg verbautem Holz) Förderungssatz max. 50 % der anrechenbaren Gesamtbaukosten

Förderwerber

Natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Gebietskörperschaften

Pauschale

1,00 Euro/kg
verbautem Holz (siehe nachstehend die Berechnungsbasis für die verbauten Holzmengen)

Zuschlagsmöglichkeit

+ 0,10 Euro/kg verbautem Holz
beim Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht

Förderungssatz

max. 50 %
der anrechenbaren Gesamtbaukosten

Zur Berechnungsbasis zählen:

Nicht zur Berechnungsbasis zählen:

Nach formaler Prüfung und Ermittlung der möglichen Förderungshöhe bewertet eine ExpertInnenkommission die dem jeweiligen Call zugeordneten Projekte in qualitativer Hinsicht und schlägt die besten Projekte zur Förderung vor. Nach Genehmigung des Projektes durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird der Förderungsvertrag erstellt. Der Förderungsvertrag wird etwa 4 Monate nach Ende des Calls versendet.

Nach fristgerechter Umsetzung des Projektes werden die Endabrechnungsunterlagen übermittelt, die Umsetzung geprüft und die Förderungsmittel ausgezahlt.

Aktuell läuft der 3. Call, der am 22.4.2022 um 24:00 Uhr endet. Die konkreten Termine für weitere Calls für 2022 und 2023 werden erst veröffentlicht

Weitere Details zum CO2-Bonus finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

Alle hier angeführten Angaben zum CO2-Bonus sind ohne Gewähr.

Gerne beraten Wir Sie

Als Generalunternehmer Plus konzipieren, planen und setzen Ihr Wohnbauprojekt um. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Beantragung der CO2-Förderung.

Ihr Ansprechspartner

Bernhard Pointinger
Holzbau-Meister u. Geschäftsführer

... oder einfach das Formular ausfüllen:

POINTINGER BAU GmbH
Dr. Müllner-Platz 8
4710 Grieskirchen
Österreich

Ausgezeichnet mit einer sehr guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform Österreich.

BÜROZEITEN
Montag bis Donnerstag:
7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30
Freitag: 7:30 – 12:00

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